"Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben." - Deutsches Sprichwort.
Als kommunaler und christlicher Friedhof berechnen wir jährlich die Gebühren, die wir an unsere Kunden bei einer Beisetzung weitergeben müssen. Die Möllner Friedhöfe sind nicht darauf ausgerichtet, einen Gewinn zu erwirtschaften, sollen aber kostendeckend arbeiten. Um die Anlagen eines Friedhofs sauber zu halten und die Natur zu bewahren und Lebensräume für die Flora und Fauna zu schaffen, beschäftigen wir Gärtner. Diese Kosten sind in unserer Kalkulation enthalten. In unserer Gebührensatzung sind sämtliche Leistungen hinterlegt, die einen Preis haben.
Kosten für Grabstätten berechnen sich in der Regel nach der Nutzungsdauer. Diese liegt bei Urnenbestattungen bei 20 Jahren, bei Erdbestattungen bei 25 Jahren und für Reerdigungen bei 10 Jahren. Ein Vor- oder Nacherwerb ist bei Wahlgräbern möglich. Bitte beachten Sie, dass einzelne Grabstätten für 2 oder mehrere Beisetzungen verwendet werden können.
Ein paar Beispielberechnungen haben wir hier aufgeführt:
Das Nutzungsrecht bei Urnengräbern beträgt am Friedhof in Mölln 20 Jahre. Für diese Zeit erwerben sie das Recht an der Grabstätte. Bei Wahlgrabstätten ist ein Nacherwerb möglich, bei Reihengräbern nicht. Das Nutzungsrecht für Baumreihengräber beträgt 900 Euro für eine Urne. Das Nutzungsrecht für Baumwahlgräber beträgt 1519 Euro für zwei Urnen. Beachten Sie hier bitte auch den Bereich der "allgemeinen Gebühren" weiter unten.
Der Apfelhain ist ein naturbelassenes Feld für Urnen- und Erdbeisetzungen. Wenn Sie sich nach der Beisetzung nicht um die Pflege des Grabs kümmern möchten oder können, kann dies ein Angebot für Sie sein. Bei Erdbestattungen beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre. Für diese Zeit erwerben sie das Recht an der Grabstätte. Ein Nacherwerb ist möglich. Das Nutzungsrecht für einen Platz für ein Sarggrab beträgt 2.532 Euro. Beachten Sie hier bitte auch den Bereich der "allgemeinen Gebühren" weiter unten.
Auf dem Alten Friedhof haben wir ein Feld für anonyme und halbanonyme Beisetzungen angelegt. Bei diesen Beisetzungen kennen die Angehörigen zwar das Grabfeld, jedoch nicht den genauen Platz. Eine Trauerfeier am Grab ist nicht möglich. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre, ein Nacherwerb ist nicht möglich. Bei halbanonymen Beisetzungen kann eine Plakette auf einer Stele mit den Daten des Verstorbenen angebracht werden. Das Nutzungsrecht für eine anonyme Beisetzung beträgt 1.031 Euro. Beachten Sie hier bitte auch den Bereich der "allgemeinen Gebühren" weiter unten.
Auf dem Alten Friedhof in Mölln bieten wir auch die Sonderform der Reerdigung an. Mehr zum Thema Reerdigung finden Sie auch auf unserer Sonderseite dazu hier auf der Homepage. Die Nutzungdauer bei Reerdigungen beträgt 10 Jahre. Aktuell beträgt die Nutzungsgebühr hier 723,60 Euro. Beachten Sie hier bitte auch den Bereich der "allgemeinen Gebühren" weiter unten.
Bei einer Beisetzung fällt je noch die Gebühr des Öffnens und Schließens der Gruft an. Unter einer Gruft versteht man in diesem Zusammenhang den Bereich, in dem später die Urne oder der Sarg beigesetzt wird. Diese Gebühr beträgt bei Erdbestattungen einmalig 930 Euro, bei Urnenbeisetzungn 310 Euro. Bei Erdbstattungen berechnen wir zusätzlich eine Gebühr von 123 Euro für die Erstaufhügelung und das Wiederherstellen der Grünfläche. Eine einmalige Verwaltungsgebühr von 49 Euro wird bei allen Arten der Beisetzung berechnet.
Unsere Pastorinnen und Pastoren erheben keine Gebühr für die Trauerfeier. War der verstorbene Mitglied der Ev.-Luth. Kirche, dann verlangen wir auch für die Dienste eines Organisten keine Gebühr. Für die Nutzung einer Kirche oder Kapelle berechnen wir pauschal 200 Euro.
Alle Gebühren finden Sie natürlich auch in unserer Friedhofsgebührensatzung:
Friedhofsgebührensatzung (PDF | 0.11 MB)
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an.
Der NDR hat über den Friedhof berichtet. Video und Textbeitrag aus dem Schleswig Holstein Magazin sehen Sie hier.